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Besuchsordnung

Diese Besuchsordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrags zwischen der skywalk allgäu gemeinnützige GmbH (nachfolgend „skywalk allgäu“ genannt), Oberschwenden 25, 88175 Scheidegg und dem/r jeweiligen Besucher:in. Die Besuchsordnung gilt auf dem gesamten Gelände des Naturerlebnisparks. Beim Betreten der Waldwelt Allgäu akzeptieren Besucher:innen die folgenden Vorgaben zur Nutzung des Naturerlebnisparks.

Einlass

  • Der skywalk allgäu darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden.
  • Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar.
  • Nach dem Verlassen des Parks verliert das Tagesticket seine Gültigkeit.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen werden nicht eingelassen. Im Übrigen wird auf besondere Begleithinweise im Park gesondert hingewiesen. 
  • Kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten, vor allem Schließungen oder Teilschließungen aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse oder anderer von skywalk allgäu nicht zu vertretender Umstände, bleiben vorbehalten.
  • Der letzte Einlass in den skywalk allgäu erfolgt spätestens 1 Stunde vor der Schließung.

Sicherheit

  • Bei Nässe besteht auf den Wegen und Pfaden erhöhte Rutschgefahr.
  • Festes Schuhwerk ist erforderlich.
  • Bei Gewitter muss der Baumwipfelpfad sofort verlassen werden.
  • Der Aufzug darf bei Gewitter nicht benutzt werden.
  • Bei winterlicher Witterung besteht Rutschgefahr durch überfrierende Nässe, das gilt besonders auf den Treppen zum Baumwipfelpfad und am Aussichtsturm.
  • Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Nicht erlaubt

  • Die vorgegebenen Wege und Pfade dürfen nicht verlassen werden.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen den Baumwipfelpfad ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht betreten. Die Begleitpersonen müssen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.
  • Gegenstände dürfen nicht vom Pfad geworfen werden.
  • Rauchen ist weder im Freigelände noch in den Gebäuden gestattet. Ausschließlich im Biergarten ist Rauchen erlaubt.
  • Hunde und andere Haustiere dürfen nicht auf den Baumwipfelpfad. Im Schatten unterhalb des Aussichtsturms befinden sich Hundeboxen.

Haftung

  • skywalk allgäu haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern des skywalk allgäu zurückzuführen sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körper und Personenschäden. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Dies gilt für Schäden aller Art.
  • Alle Einrichtungen des skywalk allgäu werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollte ein Besucher ohne Eigenverschulden zu Schaden kommen oder durch ein Vorkommnis einen solchen zukünftig erwarten, so muss dieses Vorkommnis vor Verlassen des Geländes einem Mitarbeiter gemeldet werden.

Sonstiges

  • Hunde müssen an der Leine geführt werden. Verunreinigungen sind umgehend vom Hundebesitzer zu entfernen. Kotbeutel und Mülleimer finden Sie bei den Hundeboxen.
  • Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung.
  • Anordnungen und Weisungen von Mitarbeitern des skywalk allgäu muss unverzüglich Folge geleistet werden.
  • Personen, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, können des Geländes verwiesen werden. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist bei Verstößen gegen die Benutzerordnung ausgeschlossen.

Stand: Oktober 2024